Transparenz
Quellen & Hinweise
Die Website fasst komplizierte Regeln vereinfacht zusammen. Verbindlich sind immer das geltende Gesetz, die zuständigen Stellen und dein persönlicher Bescheid.
Elternunabhängige Berechnung und Bedarf
- § 11 BAföG – Umfang der Ausbildungsförderung
- § 13 BAföG – Bedarf für Studierende
- § 13a BAföG – Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag
Einkommen, Vermögen und Nebenjob
- § 22 BAföG – Berechnungszeitraum des eigenen Einkommens
- § 29 BAföG – Vermögensfreibeträge
- Bundesagentur für Arbeit – Jobben neben dem Studium
Ausland und zusätzliche Förderung
- § 5a BAföG – unberücksichtigte Ausbildungszeiten
- § 16 BAföG – Förderungsdauer im Ausland
- DAAD – Erasmus+-Top-up für Erstakademiker:innen
Rückzahlung und weitere Vorteile
- § 18 BAföG – Darlehensbedingungen
- § 18a BAföG – einkommensabhängige Rückzahlung
- Beitragsservice – Informationen für Studierende
Rechenbeispiele
41.664 € entsprechen 42 Monaten zu je 992 € in der voreingestellten Beispielkonstellation. 10.010 € entsprechen 77 regulären Raten zu je 130 €. Das sind unverbindliche Rechenbeispiele, keine Förderzusage. Persönliche Voraussetzungen, Versicherung, Einkommen, Vermögen, Förderungsdauer und Sonderfälle können die tatsächlichen Werte verändern.